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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Markt Schnaittach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 1
91220 Schnaittach

Postanschrift

Marktplatz 1
91220 Schnaittach