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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Große Kreisstadt Donauwörth

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
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und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag am Nachmittag nach Terminvereinbarung

Mittwoch am Nachmittag nur interner Dienstbetrieb

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Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

Postanschrift

Postfach 1453
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