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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Freystadt

Fachbereich 3 Planen und Bauen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die in unter den Öffnungszeiten genannten Wert gelten für 15.03. bis 31.10.. Vom 01.11. bis 15.11. Di/Fr 15 - 17 Uhr, Do 14 - 17 Uhr, Sa 9 - 12 Uhr und vom 16.11. bis 14.03. Sa 9 - 12 Uhr geöffnet.

Hausanschrift

Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt

Postanschrift

Marktplatz 1
92342 Freystadt