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Tierversuche; Beantragung einer Genehmigung

Wer Versuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen

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