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Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung; Beantragung einer Förderung für die Teilnahme am Schulversuch - BayernPortal

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Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung; Beantragung einer Förderung für die Teilnahme am Schulversuch

Der Freistaat Bayern fördert die Teilnahme am Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“.

Beschreibung

Zweck

Mit dem Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ wird überprüft, inwieweit eine neue Fachschul-Fachrichtung mit eigenem Berufsabschluss zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften im sozialpädagogischen Arbeitsfeld beitragen kann.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung ist die Teilnahme am Schulversuch. Mit diesem soll überprüft werden, inwieweit eine neue Fachschul-Fachrichtung mit eigenem Berufsabschluss zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften im sozialpädagogischen Arbeitsfeld beitragen kann.

Nach Ablauf des Schulversuchs zum Schuljahr 2024/2025 werden die Ergebnisse evaluiert und die Erforderlichkeit bzw. Auskömmlichkeit der staatlichen Refinanzierung einer neuen Fachschul-Fachrichtung für diesen Ausbildungsberuf bewertet.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger könne kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände als Schulträger kommunaler Fachschulen für Grundschulkindbetreuung sowie private Träger solcher Fachschulen sein.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten ist bei kommunalen Fachschulen der Lehrpersonalaufwand des kommunalen Schulträgers und bei privaten Fachschulen, der durch die Teilnahme am Schulversuch verursachte notwendige Personal- und Schulaufwand des privaten Schulträgers.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung (Projektförderung).

Die Höhe des Zuwendungsbetrags ist bei kommunalen Fachschulen der Betrag des gesetzlichen Lehrpersonalzuschusses (Art. 16 Abs. 1 i. V. m. Art. 18 Abs. 1 – 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG))

Die Höhe des Zuwendungsbetrags ist bei privaten Fachschulen die Summe aus

  • dem Betrag des Betriebszuschusses (Art. 41 Abs. 1 – 3, i. V. m. Art. 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1 – 3 BaySchFG)
  • dem Betrag des Schulgeldersatzes nach Art. 47 Abs. 3 BaySchFG
  • dem Betrag des Pflegebonus nach Nr. 1.3.6 der KMBek v. 12.06.2019, geändert durch KMBek v. 02.09.2019

Maßgebend für die Berechnung der o. g. Beträge sind die Verhältnisse am Stichtag der Amtlichen Schuldaten des geförderten Schuljahres.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Rechtsverbindlicher Verzicht auf die Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schüler
  • Einhaltung der Gesamtwochenstunden nach dem Stundenplan der geförderten Fachschule entsprechend der Gesamtwochenstunden der Stundentafel des Schulversuchs (Anlage 2 der Schulversuchsbekanntmachung)
  • Die unterrichtende Lehrkraft besitzt eine Lehramtsbefähigung für berufliche Schulen bzw. eine schulaufsichtliche Genehmigung oder Duldung für das unterrichtende Fach an der betreffenden Fachschule
  • Die Besoldung bzw. das Entgelt der unterrichtenden Lehrkraft an einer kommunalen Schule entspricht der Besoldung bzw. dem Entgelt für vergleichbare staatliche Lehrkräfte
  • Gesicherte wirtschaftliche und rechtliche Stellung der unterrichtenden Lehrkraft an einer privaten Fachschule nach Art. 97 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Verfahrensablauf

Die Antragstellung muss bei der örtlich zuständigen Regierung unter Verwendung der bereitgestellten Antragsformulare sowie Beifügung eines Finanzierungsplans erfolgen.

Die örtlich zuständige Regierung ist auch Bewilligungsbehörde.

Besondere Hinweise

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Form von Abschlägen von ¼ des Vorjahresbetrags zum 15.02. und 15.05. sowie einer Schlusszahlung.

Fristen

Der Förderantrag ist bis zum 10. November jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der Bekanntgabe der Amtlichen Schuldaten abhängig.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Finanzierungsplan

Formulare

Wenn Sie unter "Vor Ort" einen Ort wählen, wird ggf. die Anschrift der zuständigen Stelle vorausgefüllt.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Teilnahme am Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit: Verwendungsnachweis Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

  • Rechtsgrundlagen, bayernweit: Refinanzierung des Schulversuchs „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“

    Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Mai 2020, Az. VI.7-BH9001.7/96/10 (BayMBl. Nr. 282)

Rechtsbehelf

Verwandte Themen

Stand: 15.12.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.

 
 

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