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Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen; Beantragung einer Genehmigung für Begründung oder Teilung

Fremdenverkehrsgemeinden können durch Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig ist.

Landratsamt Hof

Fachbereich 401 Bauordnung (rechtlich)

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
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+ nach Vereinbarung
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