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Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 11 - Personelles Statusrecht, Ausländerrecht

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    Regierung der Oberpfalz
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      Termine für persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich zu oben genannten Zeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall vorab einen Termin! Wenn Sie uns zwischen dem 27. Dezember 2023 und dem 5. Januar 2024 persönlich an der Regierung der Oberpfalz besuchen möchten, um Ihr Anliegen mit uns zu besprechen, bitten wir Sie darum, im Voraus einen Termin mit dem entsprechenden Ansprechpartner zu vereinbaren. Telefonisch können Sie uns wie gewohnt erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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