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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
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und

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Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee

Postanschrift

Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee