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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
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und

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Do
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Fr
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Hauptstr. 38
96358 Teuschnitz

Postanschrift

Postfach 65
96356 Teuschnitz