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Private Ergänzungsschule; Anzeige bei Errichtung und nachträglicher wesentlicher Änderung

Je nach Zuständigkeit prüfen das Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder die Regierung die Anzeigen über die Errichtung von Ergänzungsschulen und bei nachträglichen wesentlichen Änderungen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

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