Fesselballon und Drachen; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstieg
Zum Auflassen von Fesselballonen mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge und zum Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen mit einem Seil von mehr als 100 m Länge ist eine Erlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Ein Fesselballon ist ein mit Traggas oder mit Heißluft gefüllter Ballon, der unmittelbar oder mittelbar mit dem Boden verankert ist, unabhängig von Ausmaßen und Masse der Ballonhülle.
Fesselballone, deren Halteseil mehr als 30 Meter Länge beträgt sowie Drachen und Schirmdrachen, deren Halteseil mehr als 100 Meter Länge beträgt, bedürfen für den Aufstieg bzw. das Steigenlassen einer Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf, ist in Abständen von 100 m bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es aus allen Richtungen von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.
Verboten ist das Steigenlassen von Drachen bzw. das Betreiben von Schirmdrachen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen.
Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Der Antrag ist frühzeitig vor dem geplanten Termin zu stellen (ca. 4 Wochen vor Termin).
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Lageplan
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
Formulare
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Erteilung einer luftrechtlichen Erlaubnis zum Auflassen von Fesselballonen
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
30 bis 500 Euro
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 19 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Stand: 20.08.2021
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