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Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs

Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann in Ausnahmefällen beantragt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Schwandorf

Sachgebiet 4.1 - Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen

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