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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Freyung-Grafenau

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Grafenauer Str. 44
94078 Freyung

Postanschrift

Postfach 1311
94075 Freyung