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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Berchtesgadener Land

Fachbereich 21 - Öffentliche Sicherheit und Gewerberecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
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08:00 Uhr - 14:00 Uhr
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Hausanschrift

Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall

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