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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Forchheim

FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

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