Infektionsschutz; Beantragung einer Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern
Wer Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen (Bezirks-)Regierung.
Description
Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.
Um Arbeiten mit Krankheitserregern handelt es sich nicht nur dann, wenn Krankheitserreger bewusst zur Vermehrung gebracht werden, sondern auch, wenn Lebensmittel lediglich auf die Abwesenheit von Krankheitserregern untersucht werden.
Der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf, wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich des IfSG verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will.
Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer unter Aufsicht desjenigen, der eine Erlaubnis besitzt oder ausnahmsweise keiner Erlaubnis bedarf, tätig ist.
Prerequisites
- die erforderliche Sachkenntnis besitzt und
- sich nicht als unzuverlässig für die Tätigkeiten erwiesen hat, für deren Ausübung die Erlaubnis beantragt wird.
- den Abschluss eines Studiums der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, der Pharmazie oder den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Fachhochschul- oder Universitätsstudiums mit mikrobiologischen Inhalten und
- durch eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern ist.
Deadlines
Required documents
-
Required document, Bavaria-wide:
Führungszeugnis
als Zuverlässigkeitsnachweis
-
Required document, Bavaria-wide:
Sachkundenachweis
durch Vorlage beglaubigter Kopien Ihrer Ausbildungsnachweise und Bescheinigung über die mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Tätigkeiten nach Infektionsschutzgesetz und Tierseuchenerregerverordnung - Genehmigungsanträge und Anzeigen
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- Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 Infektionsschutzgesetz
- Anzeige zur Aufnahme von Tätigkeiten nach § 49 Infektionsschutzgesetz
- Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten nach § 2 Tierseuchenerregerverordnung
- Anzeige zur Aufnahme von Tätigkeiten nach § 6 Tierseuchenerregerverordnung
- Änderungsanzeige gemäß § 5 Tierseuchenerregerverordnung
- Änderungsanzeige gemäß § 50 Infektionsschutzgesetz
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related issues
Status: 23.04.2020
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