Logo Bayernportal

Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 34 - Umweltschutz

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.