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Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung

Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.

Landratsamt Eichstätt

SG 40 - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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