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Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Ansprechpartner - Gemeinde Uffing a.Staffelsee

Aufgabenbereich 1.2.1 - Hoch- und Tiefbau, Bauhof

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