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Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Erlangen

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Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Beihilfe Center

Stadt Erlangen

Hausanschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

Postanschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61

91052 Erlangen

Leistungsdetails

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihre*n Dienstherr*in.

Das Nähere regeln Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV).

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Beihilfeberechtigt sind

  • Beamtinnen und Beamte
  • Ruhestandsbeamtinnen und -beamte
  • Verwitwete
  • Vollwaisen
  • Arbeitnehmer*innen für die Dauer ihres vor dem 1. Januar 2001 begründeten Arbeitsverhältnisses,

wenn und solange Bezüge gezahlt oder nur wegen der Anwendung von Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt werden.

Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Beihilfeleistungen fort (Art. 96 Abs. 1 BayBG).

Während einer familienpolitischen Beurlaubung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenständiger Anspruch auf Krankenfürsorgeleistungen (vgl. Art. 89 BayBG). Der Umfang der Leistungen richtet sich ebenfalls nach der Bayerischen Beihilfeverordnung.

Berücksichtigungsfähige Angehörige sind

  • Ehepartner*innen sowie Lebenspartner*innen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG). Die Aufwendungen von Ehepartner*innen oder Lebenspartner*innen sind nicht beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte von Ehepartner*innen oder Lebenspartner*innen im Sinn des § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) im zweiten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages 20.000 Euro überstiegen hat.
  • Kinder, die im Familienzuschlag nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind. Kinder werden im Familienzuschlag berücksichtigt, wenn für sie Anspruch auf Kindergeld besteht. Sind beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt und beihilfeberechtigt, erhält die Beihilfe dasjenige Elternteil, das den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bezieht. Die Beihilfeberechtigten können gemeinsam eine abweichende Vereinbarung treffen, sofern nicht das Beihilferecht des Bundes oder eines Landes eine feste Zuordnung vorsieht.
  • Kinder, die als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst einen eigenständigen Anspruch auf Beihilfe haben, zählen seit 01.01.2017 bei einem ebenfalls verbeamteten Elternteil nicht zum Kreis der berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Ergänzung: Stadt Erlangen

  • Antrag mit dazugehörigen Belegen wie Rechnungen (Ärzte, Zahnärzte, Hilfsmittel etc.) und Verordnungen (Arzneimittel, Heilbehandlungen etc.)

    Lang- bzw. Kurzantrag (siehe oben)

    • Rechnungen von Ärzten, Zahnärzten, Kranken-häusern, usw.
    • Rezepte und Rechnungen über Hilfsmittel

    Bitte geben Sie in allen Papieranträgen und Schreiben immer Ihre Beihilfe-Nummer an.

    Sie finden diese auf jedem Beihilfeantrag rechts oben. Beihilfeunterlagen werden gemäß Art. 110 Abs. 2 Bayer. Beamtengesetz grundsätzlich nicht zurückgegeben. Reichen Sie deshalb bitte nur deutlich lesbare Kopien oder Duplikate ein. Kopieren Sie nötigenfalls auch die Rückseite. Kopieren Sie nicht mehrere Belege auf ein Blatt. Heften Sie die Belege nicht zusammen.

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Elektronischer Antrag (siehe Beihilfe-Service-App)

Ihr*e Dienstherr*in muss für das elektronische Verfahren registriert sein.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalstelle oder dem BeihilfeCenter Erlangen, ob Sie bereits registriert sind und einen Antrag mittels App stellen können.
Nach Registrierung Ihrer Dienstherrin oder Ihres Dienstherrn können Sie sich die Beihilfe-Service-App aus dem Google Play Store oder dem iOS AppStore herunterladen. Nähere Informationen und eine Anleitung finden Sie im Download-Paket unter „Weiterführende Links“.

Bitte beachten Sie: Anträge per E-Mail sind nicht möglich!

Papierantrag (Postweg)

Sie können den Beihilfeantrag auch auf dem Postweg stellen, sofern Sie entsprechende Belege in Papierform mittels Antragsformular beilegen.
Bitte unterscheiden Sie bei der Auswahl des Formulars zwischen dem Langantrag (Erstantrag, Änderung persönlicher Daten, z. B. Familienstand, Bemessungssatz, oder Unfallgeschehen) und dem Kurzantrag (Folgeantrag ohne Datenänderungen oder Unfall).
Antragsformulare finden Sie unter „Formulare“.

Den Papierantrag senden Sie bitte an unser Scanzentrum:

Stadt Erlangen
BeihilfeCenter
81534 München

Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie nur Beihilfeanträge und zugehörige Belege in das Scanzentrum!

Sonstigen Schriftverkehr wie Anfragen, Heil- und Kostenpläne, Anträge auf Psychotherapie etc. richten Sie bitte ausschließlich an folgendes Postfach:

Stadt Erlangen
BeihilfeCenter
91051 Erlangen

Ergänzung: Stadt Erlangen

Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen (zum Beispiel Kauf eines Medikaments) oder der Rechnungsstellung (zum Beispiel des Arztes oder Zahnarztes) beantragt wird. Diese neue dreijährige Antragsfrist gilt aufgrund einer Übergangsregelung erst für Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2020 entstanden und in Rechnung gestellt worden sind. Für die bis zum 31. Dezember 2019 entstandenen Aufwendungen gilt weiterhin die Antragsfrist von einem Jahr. Maßgebend ist das Datum des Eingangs beim Scanzentrum in München.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Wir bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie helfen uns, die Laufzeit für die Bearbeitung zu verkürzen, wenn Sie

  • Ihre Aufwendungen mit einer überschaubaren Anzahl von Belegen einreichen
  • die Belege nicht einzeln falten, heften oder klammern,
  • auf gut lesbare Kopien achten und
  • nicht mehrere Rechnungen (auch keine Rezepte/Verordnungen) auf ein Blatt kopieren.

Stand: 15.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales