Freiberufliche Tätigkeit; Anzeige der Betriebseröffnung
Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dem zuständigen Finanzamt unmittelbar formlos anzuzeigen. Über die Anmeldung eines Gewerbebetriebs wird das zuständige Finanzamt durch die jeweilige Gemeinde unterrichtet.
Zusätzlich müssen Sie dem zuständigen Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen; hierfür stellt das Finanzamt entsprechende "Fragebögen zur steuerlichen Erfassung" zur Verfügung.
Description
Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt unmittelbar mitteilen (§ 138 der Abgabenordnung (AO). Grundsätzlich genügt eine formlose Anmeldung. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Wenn Sie hingegen einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Gemeinde mitteilen (weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung"). Das Finanzamt wird über Ihre gewerbliche Tätigkeit anschließend unmittelbar von der Gemeinde unterrichtet.
Zusätzlich müssen Sie dem Finanzamt innerhalb eines Monats weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen; hierfür stellt das Finanzamt verschiedene "Fragebögen zur steuerlichen Erfassung" zur Verfügung.
Folgende Fragebögen werden dabei unterschieden:
- Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen);
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft;
- Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft;
- Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht;
- Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit.
Ab dem 1. Januar 2021 sind - sofern die Auskunftserteilung nach amtlich vorgeschriebenem Vodruck nicht auf Antrag aufgrund eines Härtefalls vom Finazamt zugelassen wurde (§ 138 Absatz 1b Satz 3 AO) - folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung elektronisch (nach Maßgabe des § 138 Absatz 1b Satz 2 AO) zu übermitteln:
- Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen);
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft;
- Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
Die Fragebögen können im Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung "Mein ELSTER" ausgefüllt und elektronisch an das Finanzamt gesendet werden (siehe unter Registerkarte "Online-Verfahren").
In den folgenden Fällen sind die Auskünfte bis auf Weiteres nach den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu erteilen:
- Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht;
- Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit.
Für diese Fragebögen sind die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke auf www.formulare-bfinv.de abrufbar.
Anhand Ihrer Angaben im Fragebogen wird das Finanzamt eine Steuernummer zuteilen und eventuell Vorauszahlungen festsetzen.
Online transactions
-
Online transactions, Bavaria-wide:
Mein ELSTER
Mein ELSTER: Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Ihre elektronische Steuererklärung erstellen und abgeben.
Forms
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Please select a recipient:
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Finanzamt Regensburg
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Finanzamt Zwiesel
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Finanzamt Zwiesel Außenstelle Viechtach
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Finanzamt Regensburg
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 138 Abgabenordnung (AO)
Related links
-
Broschüre "Steuertipps für Existenzgründer"
Wer sich selbstständig machen will, hat auch steuerliche Vorschriften zu beachten. Die Broschüre "Steuertipps für Existenzgründer" gibt Hinweise zum Beispiel zur Betriebsanmeldung, zur Gewinnermittlung oder zur Umsatzsteuer.
- Bundesweite Finanzamtssuche
Related issues
Status: 17.12.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Responsible for you
-
Finanzamt Regensburg
Phone
+49 (0)941 5024-0
Fax
+49 (0)941 5024-1199
-
Finanzamt Zwiesel
Phone
+49 (0)9922 507-0
Fax
+49 (0)9922 507-200
Website
-
Finanzamt Zwiesel Außenstelle Viechtach
Phone
+49 (0)9922 507-0
Fax
+49 (0)9922 507-399
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.