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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dammkarstr. 3
82481 Mittenwald
Postfach 248
82478 Mittenwald