Logo Bayernportal

Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Stadt Bad Windsheim

Stadtplanung/Hochbau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 1
91438 Bad Windsheim

Postanschrift

Postfach 260
91425 Bad Windsheim