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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Gemeinde Willmering

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
93497 Willmering

Postanschrift

Rathausplatz 1
93497 Willmering