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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Markt Rattelsdorf

Hauptverwaltung/Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Grabenstr. 26
96179 Rattelsdorf

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Postfach 1153
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