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Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Landratsamt Passau

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen

Hausanschrift

Domplatz 11
94032 Passau

Postanschrift

Postfach 1972
94009 Passau