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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Große Kreisstadt Donauwörth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag am Nachmittag nach Terminvereinbarung

Mittwoch am Nachmittag nur interner Dienstbetrieb

Hausanschrift

Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

Postanschrift

Postfach 1453
86609 Donauwörth