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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Stadt Königsbrunn

Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Am Freitagvormittag ist die Straßenverkehrsbehörde nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

Hausanschrift

Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn

Postanschrift

Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn