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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Gemeinde Rauhenebrach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstraße 1
96181 Rauhenebrach

Untersteinbach

Postanschrift

Hauptstraße 1
96181 Rauhenebrach