Logo Bayernportal

Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 45 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do
7:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kronacher Str. 30
96215 Lichtenfels

Postanschrift

Postfach 13 40
96203 Lichtenfels