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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Stadt Neutraubling

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

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93073 Neutraubling

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93073 Neutraubling