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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

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Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm