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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Münchner Str. 5
85649 Brunnthal
Postfach 1152
85647 Brunnthal