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Geldwäsche; Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und eines Vertreters

Die Verpflichtung zur Bestellung eines/einer Geldwäschebeauftragten ist abhängig von Risikofaktoren wie Tätigkeitsbereich bzw. Struktur des Unternehmens, durch die ein möglicher Missbrauch zur Geldwäsche durch Dritte begünstigt werden könnte.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 10 – Sicherheit und Ordnung

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