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Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken

Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.

Finanzamt Wunsiedel

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Sonnenstr. 11
95632 Wunsiedel

Postanschrift

95631 Wunsiedel