Logo Bayernportal

Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken

Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.

Finanzamt Fürstenfeldbruck

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Münchner Str. 36
82256 Fürstenfeldbruck

Postanschrift

Postfach 1261
82242 Fürstenfeldbruck