Logo Bayernportal

Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken

Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.

Finanzamt Fürth

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Stresemannplatz 15
90763 Fürth

Postanschrift

90744 Fürth