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Zulassungspflichtiges Handwerk; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Sie können Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland  in die Handwerksrolle eintragen. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation von der Handwerkskammer anerkennen lassen.

Ansprechpartner - Handwerkskammer für München und Oberbayern

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