Schwangerenberatung; Beantragung einer freiwilligen Förderung durch katholische Beratungsstellen
Der Freistaat Bayern fördert freiwillig die katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen.
Description
Zweck
Im Interesse von Pluralität und Wohnortnähe soll ein erweitertes Angebot an allgemeiner Schwangerenberatung ergänzend zum Beratungsangebot der staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen sichergestellt werden.
Gegenstand
Förderfähig sind Schwangerenberatungsstellen im Freistaat Bayern, die überwiegend Aufgaben der Schwangerenberatung gemäß Abschnitt I und Abschnitt II des Zweiten Teils des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG) mit Ausnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung im staatlichen System erfüllen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Träger der Schwangerenberatungsstellen, soweit sie die Voraussetzungen nach Art. 17 Nrn. 1 bis 3, 5 BaySchwBerG erfüllen. Danach müssen sie insbesondere
- dem Bereich der öffentlichen oder freien Wohlfahrtspflege angehören,
- über die notwendigen Erfahrungen verfügen,
- Gewähr für ordnungsgemäße Beratung und Erfüllung der Pflichten nach Art. 16 BaySchwBerG bieten,
- dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter Supervision und fachliche Fortbildung erhalten.
Art. 16 Nr. 1 BaySchwBerG findet keine Anwendung.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Es wird ein Ausgabenpauschalbetrag in Höhe von 27.000 Euro je Beratungsstelle gewährt.
Prerequisites
Die Schwangerenberatungsstellen müssen die Voraussetzungen des Art. 16 Nrn. 2 bis 11 BaySchwBerG erfüllen. Dazu gehört beispielsweise:
- Mindestbesetzung,
- Beiziehung Psychologen, Arzt, Juristen,
- Öffnungszeiten,
- jährlicher Tätigkeitsbericht,
- keine Zusammenarbeit mit Abbruchseinrichtungen.
Procedure
Deadlines
Der Antrag soll bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.
Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31. März des Folgejahres vorzulegen.
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Angaben im Antrag sind durch geeignete Unterlagen zu belegen
Forms
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Förderung staatlich nicht anerkannter Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Verwendungsnachweis - Förderung von staatlich nicht anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Legal bases
-
Legal bases, Bavaria-wide:
Gesetz über die Schwangerenberatung (Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz - BaySchwBerG)
GVBl 1996 S. 320; BayRS 2170-2-A
Related issues
- Schwangerenberatung; Beantragung einer freiwilligen zusätzlichen Förderung durch staatlich anerkannte Beratungsstellen
- Schwangerenberatung; Beantragung einer gesetzlich vorgeschriebenen Förderung durch staatlich anerkannte Beratungsstellen
- Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Beantragung der Anerkennung
Status: 06.10.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Responsible for you
-
Regierung von Mittelfranken
Phone
+49 (0)981 53-0
Fax
+49 (0)981 53-1456
Secure request form
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.