Logo Bayernportal

Infektionskrankheiten; Meldung

Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Auch der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern durch Ärztinnen und Ärzte und Laboratorien ist vorgeschrieben.

Landratsamt Günzburg

Fachbereich 33 - Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

Postfach 200157
89308 Günzburg