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Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Für Sie zuständig

Knabenschule

Bauhof

Wertstoffhof

Stadt Freystadt

Hausanschrift

Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt

Postanschrift

Marktplatz 1

92342 Freystadt

Webseite

freystadt.de

Erd- und Steindeponie

Stadt Freystadt

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Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt

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Marktplatz 1

92342 Freystadt

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Leistungsdetails

Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. 

Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.

Stand: 15.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz