Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Eisengasse 6
86720 Nördlingen
Postfach 1543
86715 Nördlingen