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Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marienplatz 6
89426 Wittislingen
Postfach 49
89424 Wittislingen