Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 7 Bestattungsgesetz (BestG)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
Stand: 09.09.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Für Sie zuständig
-
Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach - SG 30 Standesamt
Telefon
+49 9546 9416-40
Telefax
+49 9546 9416-10
E-Mail
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.