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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Verwaltungsgemeinschaft Gerzen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten nur mit Terminvereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
84175 Gerzen

Postanschrift

Rathausplatz 1
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