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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Markt Jettingen-Scheppach

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
sowie nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner.

Hausanschrift

Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

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Postfach 33
89341 Jettingen-Scheppach