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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Ansprechpartner - Gemeinde Großhabersdorf

  • Zu finden in
    Gemeinde Großhabersdorf (Zimmer: Nebengebäude Nürnberger Str. 6)
    Sprechzeiten
    • Gemeinde Großhabersdorf

      Mo
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Di
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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      Do
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      Fr
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