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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:30 Uhr
Do
13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Postanschrift

Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg