Rentenversicherung; Auskunft und Beratung
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.
Beschreibung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen.
Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.
Im Wesentlichen sind versichert:
- Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte;
- Hausgewerbetreibende, Entwicklungshelfer sowie Personen, die Wehrdienst oder ein Freiwilliges soziales Jahr oder ein Freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten;
- bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrer, Erzieher und in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
- Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
- Personen in der Zeit, für die sie Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen;
- Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
- Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
- selbstständige Künstler und Publizisten.
Bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Für bestimmte Personengruppen kann Versicherungsfreiheit gegeben sein. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern Freiwillige Versicherung.
Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.
Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.
Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Rentenberatung
Die Stadt Erlangen bietet Bürger*innen und Arbeitnehmer*innen in Erlangen eine Rentenberatung an.
Die Rentenberatungsstelle der Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten der Stadt Erlangen etabliert gerade eine neue Personalstruktur. Deshalb sind wir vorübergehend sowohl telefonisch als auch persönlich nur eingeschränkt erreichbar. Sie können sich mit Ihren Anfragen entweder an die ehrenamtlichen Versichertenältesten oder direkt an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen
Rentenversicherung (Tel.: +(49) 0911 / 23423100) wenden.
Voraussetzungen
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Rentenberatung
Die Rentenberatung können Versicherte in Anspruch nehmen, die in Erlangen arbeiten oder wohnen.
Beachten Sie hierzu auch die Sektion "Erforderliche Unterlagen".
Erforderliche Unterlagen
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
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Erforderliche Unterlage, lokal begrenzt:
Rentenauskunft
Da wir keinen Zugriff auf die Daten bei der Rentenversicherung haben, bitten wir um Vorlage einer aktuellen Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf. Diese kann vorab telefonisch unter der Tel.-Nr. 0911/23 423 100 beantragt werden.
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Erforderliche Unterlage, lokal begrenzt:
Nachweise für die Kontenklärung
Um eine Kontenklärung vornehmen zu können, werden von den Versicherten Nachweise/Unterlagen benötigt wie z. B. Schulzeugnisse, Lehrvertrag, Studiennachweise, Urkunden, Arbeitsbuch, Nachweise über ausländische Arbeitszeiten, Einbürgerungsurkunde etc.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
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Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Rentenberatung zum Rentenantrag - online Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Wunsch-Termin zur Beratung bequem online von unterwegs oder zu Hause.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 23 Sozialgesetzbuch I (SGB I)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Sozialgesetzbuch VI
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 1 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)
Weiterführende Links
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Stand: 31.01.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
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Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
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Stadt Erlangen - Abt. Sozialversicherungsangelegenheiten
Telefon
+49 9131 86-3140
Telefax
+49 9131 86-2142
E-Mail
Webseite
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Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.