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Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung

Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den 2 Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.

Ansprechpartner - Landratsamt Straubing-Bogen

Abteilung 6 - Gesundheitswesen

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